viterra® Zwischenfrucht-Mischung
HOCHWILD



... zweijährige Wildmischung ohne Kruziferen
Vorteile:
- Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
- Passend für Wildacker auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden
- Bestand mit wiederaustreibenden Kleearten kann geschröpft werden, um Verunkrautung mit Ampfer zu verhindern
- Exzellente Wildäsung mit schmackhaften Proteinpflanzen
- Robuste und winterharte Sorten sorgen für einen langanhaltenden Bestand
- Die nektar- und pollenreichen Arten nähren Insekten und nützen so der gesamten Flora und Fauna
- Anbautipp: Wenn die Samen mit Hand ausgestreut werden, kann z.B. Sand zugemischt werden, um eine Entmischung zu verhindern.
Mischungszusammensetzung:
Samen-% : | 44 % Michelis Klee 16 % Rotklee 15 % Luzerne 13 % Alexandriner Klee 9 % Inkarnatklee 2 % Winterfuttererbse 1 % |
Kruziferenfrei : | ja |
Leguminosenfrei : | nein |
Gräserfrei : | ja |
Winterhart : | ja |
Fruchtfolgeeignung:
Mais | ++ |
Getreide | ++ |
Raps | ++ |
Zuckerrüben | |
Kartoffeln | |
Intensivkulturen | |
Leguminosen | |
+ geeignet / ++ besonders empfohlen |
Nutzung:
- Greeningfähig
- Gründüngung
- Humusaufbau
- Erosionsschutz
- Stickstoffanreicherung
- Mulchsaat
- Blühfläche
- Wildacker
Agronomische Merkmale:
Unkrautunterdrückung: | 6 |
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Erosionsschutz: | 6 |
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Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: | 5 |
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Humusaufbau: | 6 |
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Kälte- und Frostresistenz: | 7 |
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Trockentoleranz: | 5 |
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Wurzeltyp | Büschelwurzel + Pfahlwurzel |
Maximale Durchwurzelungstiefe | 250 cm |
Anbauempfehlungen:
Empfohlene Aussaatstärke | 25 kg/ha |
Saattiefe | 2 cm |
Aussaatperiode | März bis Ende Juli |
Düngung | Im Rahmen des Greenings ist nur organische Düngung zulässig (Klärschlamm ausgenommen). Bei früher Aussaat liefern die Leguminosenkomponenten zusätzlichen Stickstoff. Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 100% |
Pflanzenschutz | Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig |
Aussaatverfahren | Drillsaat wird empfohlen |
AUM-Maßnahmen:
Niedersachsen + Bremen
Baden-Württemberg
Bayern
Thüringen
Sachsen
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Stand: 24.02.2022 06:02:19 // 7.00