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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

UNIVERSAL

… kruziferenfrei und trockentolerant

Vorteile:

  • Bedenkenlos in Rapsfruchtfolgen einsetzbar, unterbricht Krankheitszyklen
  • Durch trockenstresstolerante Einzelkomponenten universell nutzbar
  • Schnelle Beschattung erhält die Bodengare und sorgt für gute Unkrautunterdrückung
  • Bindet im Boden verbleibenden Stickstoff und andere Nährstoffe in wurzelnahen Zonen
  • viterra® UNIVERSAL wird in den Varianten viterra® UNIVERSAL LEGUMINOSENFREI und viterra® UNIVERSAL N-PLUS auch ohne Leguminosen bzw. mit Grobleguminosen angeboten
  • Phacelia- und Kleeblüten ziehen zahlreiche Insekten an

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 49 % Phacelia ANGELIA
27 % Rauhafer PRATEX
14 % Michelis Klee
5 % Alexandriner Klee OTTO
5 % Persischer Klee FELIX
Kruziferenfrei : ja
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : ja
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais +
Getreide +
Raps ++
Zuckerrüben +
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 7
Erosionsschutz: 7
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 5
Humusaufbau: 5
Kälte- und Frostresistenz: 2
Trockentoleranz: 8
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 80 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 25 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode Anfang Juli bis Anfang September - Standort berücksichtigen!
Düngung Düngung: N-Flexibel aufgrund des moderaten Leguminosengehalts
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 24 Samen-%, 5 Gewichts-%
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 30 - 55 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 23.12.2022 09:34:19 // 19.00