Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kündigt an, die bisherigen Regelungen für ÖVF-Zwischenfrüchte zu ändern, sodass diese zur Futternutzung freigegeben werden.
Mit der geplanten Regeländerung kann nach Ablauf von 8 Wochen nach Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht eines Betriebes die Zwischenfrucht zur Futternutzung herangezogen werden.
Wichtig:
- Endgültige Regelungen auf Länderebene beachten
- Nur auf Antrag bei den zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer möglich
- Ausschließlich zur Futternutzung, keine Verwendung für Biogas
- ÖVF - Zwischenfruchtflächen können auch benachbarten Landwirten zur Verfügung gestellt werden
- Frühe Aussaat anstreben, da der letzte Aussaattermin zählt (Belege bereit halten)
Reagieren Sie mit unseren greeningfähigen Futter-Mischungen viterra® LUNDSGAARDER GEMENGE und viterra® FUTTER und schließen Sie vorhandene Futterlücken. Unsere Mischungen liefern stabile Erträge für die Futternutzung. Die organische Substanz aus Wurzeln und Stoppeln verbessert die Humusbilanz und sorgt für einen hohen Vorfruchtwert.