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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

MAIS

... schnellwachsende Mischung ohne Leguminosen

Vorteile:

  • Schnelle Bodenbedeckung durch frohwüchsige Bestandteile
  • Gute Verwertung von Gülle und anderen Nährstoffen, hervorragend als Erosions- und Wasserschutz
  • Kombination aus Tief- und Flachwurzlern für intensive Durchwurzelung, Stabilisierung der Bodenstruktur udn rasche Tiefwurzelbildung von Mais
  • Rauhafer und spätreifender Sorghum fördern Mykorrhizapilze für die Stabilisierung der Bodenkrümel
  • Leguminosenfrei und abfrierend
  • Imageaufwertung durch Sonnenblumen- und Phacelia-Blüten
  • Geeignet für: GLÖZ 5, GLÖZ 6, GLÖZ 7

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 34 % Phacelia ANGELIA
25 % Ölrettich SILETINA
24 % Rauhafer PRATEX
11 % Öllein JULIET
5 % Sorghum
Kruziferenfrei : nein
Leguminosenfrei : ja
Gräserfrei : nein
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais ++
Getreide +
Raps
Zuckerrüben
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen +
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Wasserschutz / Stickstoffkonservierung
  • Erosionsschutz
  • Mulchsaat

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 8
Erosionsschutz: 8
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 9
Humusaufbau: 8
Kälte- und Frostresistenz: 4
Trockentoleranz: 7
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 180 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 20 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode Mitte Juli bis Ende August
Düngung Düngung empfohlen
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 0 %
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 25 - 40 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 29.01.2026 12:35:09 // 27.00