V-Max® Futter- und Biomassemischungen
FUTTER



… Kleegras-Mischung für die Ernte nach Winter
Vorteile:
- Stabile Erträge für Futter und Biogas
- Geeignet für Zweikultur-Nutzungssysteme in Kombination mit Mais oder Sorghumhirse
- Nährstoffaufnahme vor der Winterruhe und im zeitigen Frühjahr verhindert Auswaschung
- Organische Substanz aus Wurzeln und Stoppeln verbessert die Humusbilanz und sorgt für einen hohen Vorfruchtwert
- Nicht empfohlen für Trockenstandorte und Böden mit geringer Wasserhaltekapazität

Mischungszusammensetzung:
Samen-% : | 54 % Welsches Weidelgras 46 % Inkarnatklee |
Kruziferenfrei : | ja |
Leguminosenfrei : | nein |
Winterhart : | ja |
Fruchtfolgeeignung:
Mais | ++ |
Getreide | ++ |
Raps | + |
Zuckerrüben | + |
Kartoffeln | + |
Intensivkulturen | + |
Leguminosen | |
+ geeignet / ++ besonders empfohlen |
Nutzung:
- Greeningfähig
- Gründüngung
- Eignung zur Biogas- / Futternutzung
- Humusaufbau
- Erosionsschutz
- Stickstoffanreicherung
Agronomische Merkmale:
Unkrautunterdrückung: | 5 |
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Erosionsschutz: | 9 |
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Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: | 7 |
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Humusaufbau: | 7 |
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Kälte- und Frostresistenz: | 9 |
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Trockentoleranz: | 6 |
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Anbauempfehlungen:
Empfohlene Aussaatstärke | 35 - 40 kg/ha |
Saattiefe | 2 - 4 cm |
Aussaatperiode | Mitte bis Ende September als Winterzwischenfrucht oder Ende Juli bis Anfang August als Sommerzwischenfrucht |
Düngung | Im Rahmen des Greenings sind nur organische Dünger zulässig Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 46 Samen-%, 50 Gewichts-% |
Pflanzenschutz | Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig |
Aussaatverfahren | Drillsaat |
Ernte | Als Grünfutter und Silage mit Ladewagen oder Häcksler nach Anwelkphase |
Erntetermin | April bis Anfang Mai, bei früher Aussaat Schnitt vor Winter möglich |
AUM-Maßnahmen:
Niedersachsen + Bremen
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Bayern
Thüringen
Sachsen
Saarland
Hessen
Sachsen-Anhalt
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Stand: 02.08.2021 11:04:41 // 14.00