In Rheinland-Pfalz ermöglicht eine gerade beschlossene Ausnahmeregelung zum Umbruchtermin im Rahmen des Greenings den Landwirten eine frühe Aussaat. Auch in einigen Regionen Bayerns und Baden-Würtembergs gilt ein vorgezogener Umbruchtermin.
Die Einarbeitung von Zwischenfrüchten ist in diesen Bundesländern schon ab dem 15. Januar 2016 erlaubt, wenn der Boden gefroren ist. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, um Strukturschäden vorzubeugen, da die Böden derzeit durch die Witterung sehr stark gesättigt sind.
Für alle Bundesländer gültig ist die Regelung, dass nicht in den Boden eingreifende Maßnahmen wie Mulchen, Häckslen und Schlegeln auch vor dem 15.02. erlaubt sind.
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