V-Max® Futter- und Biomassemischungen
LUNDSGAARDER GEMENGE



... winterharte Futtermischung für das Greening
Vorteile:
- Geeignet zur Futterproduktion von hervorragenden Qualitäten
- Als Winterzwischenfrucht zur Gründüngung oder Bodenverbesserung
- Ausgewogene Kombination aus Stickstoffmehrern und -zehrern wirkt sich positiv auf Pflanzenwachstum und Bodenleben aus
- Welsches Weidelgras nutzt Wachstumsphasen über Winter, Winterwicke und Winterfuttererbse sind wertvolle Eiweißkomponenten im Futter
- Hoher agrarökologischer Wert durch großes Blütenangebot
- Als Untersaat in Mais mit reduzierter Aussaatstärke (15 - 20 kg/ha möglich)
- V-Max® LUNDSGAARDER GEMENGE ist auch als Öko-Mischung erhältlich


Mischungszusammensetzung:
Samen-% : | 52 % Welsches Weidelgras 43 % Inkarnatklee 4 % Winterwicke 1 % Winterfuttererbse |
Kruziferenfrei : | ja |
Leguminosenfrei : | nein |
Winterhart : | ja |
Fruchtfolgeeignung:
Mais | ++ |
Getreide | ++ |
Raps | ++ |
Zuckerrüben | + |
Kartoffeln | |
Intensivkulturen | |
Leguminosen | |
+ geeignet / ++ besonders empfohlen |
Nutzung:
- Greeningfähig
- Gründüngung
- Eignung zur Biogas- / Futternutzung
- Humusaufbau
- Erosionsschutz
- Stickstoffanreicherung
Agronomische Merkmale:
Unkrautunterdrückung: | 6 |
|
|
Erosionsschutz: | 9 |
|
|
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: | 3 |
|
|
Humusaufbau: | 7 |
|
|
Kälte- und Frostresistenz: | 9 |
|
|
Trockentoleranz: | 6 |
|
Anbauempfehlungen:
Empfohlene Aussaatstärke | 50 kg/ha |
Saattiefe | 2 - 4 cm |
Aussaatperiode | Ende August bis Mitte September oder im Frühjahr als Untersaat in Mais - Standort berücksichtigen! |
Düngung | Im Rahmen des Greenings sind nur organische Dünger zulässig (ausgenommen Klärschlamm) Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 48 % |
Pflanzenschutz | Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig |
Aussaatverfahren | Drillsaat |
Ernte | Als Grünfutter mit Ladewagen, zur Silagenutzung mit Ladewagen oder Häcksler nach Anwelkphase |
Erntetermin | April bis Anfang Mai |
AUM-Maßnahmen:
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Niedersachsen + Bremen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Stand: 20.02.2021 11:19:08 // 14.00