Relevante Fakten zum Greening
- Greening ist ein wichtiger Bestandteil in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und wurde zum Schutz der Umwelt konzipiert.
- Greening wird unterteilt in Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und Schaffung ökologischer Vorrangflächen (ÖVF).
Nur, wer die vielfältigen Greeningauflagen erfüllt, erhält 30 % der Direktzahlungen zusätzlich zur Basisprämie.
Zwischenfrüchte eignen sich zur Schaffung ökologischer Vorrangflächen. Folgende Aspekte sind hierbei zu beachten:
- Anwendbar sind nur Kulturpflanzenmischungen aus mind. zwei Pflanzenarten, wobei kein einzelner Samenanteil mit mehr als 60 % vertreten sein darf.
- Die Zwischenfrucht muss für das Greening bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres ausgesät werden.
- Nach der Zwischenfrucht muss eine Hauptkultur folgen.
- Eine Bearbeitung der Fläche bzw. die Nutzung des Aufwuchses ist ab dem 15. Februar des Folgejahres möglich. Nach acht Wochen Standzeit darf die Zwischenfrucht bearbeitet werden. Wird diese Bearbeitung vor dem 15. Februar durchgeführt, darf nicht in den Boden eingegriffen werden.
- Die organische Düngung ist nach Düngeverordnung erlaubt, die mineralische Düngung und Klärschlamm dagegen nicht.
- Chemischer Pflanzenschutz ist nicht erlaubt.
- Saatgutetiketten und Einkaufsbelege/ Rechnungen müssen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden.
Unser Beratungsservice für Sie:
Für Ihre Fragen zu Zwischenfrüchten in der Agrar-Reform, Ihrer Anbauplanung und zum Greening kontaktieren Sie uns unter service(at)phpetersen.com.
Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre noch offenen Fragen, wir beantworten sie zeitnah.
Unsere Empfehlung: Zwischenfrucht-Mischungen speziell für das Greening
Bei der Wahl der geeigneten Zwischenfruchtmischung müssen auch im Greening die Ansprüche und Schwächen der Hauptkultur berücksichtigt werden. In den Mischungsprogrammen viterra® und SortenGreening BASIS finden Sie die richtige Mischung für Ihre Fruchtfolge und Bedürfnisse.