SortenGreening® Mischung
VERDI mit Alexandriner Klee



Greeningfähige Mischung aus resistentem Gelbsenf und Alexandriner Klee
Vorteile:
- VERDI ist in Frankreich geprüft und der Resistenzklasse H1 (höchste Reduzierung) zugeordnet
- Eine sehr geringe Blühneigung ermöglicht frühe Aussaattermine ohne Bildung reifer Samen
- Eine besonders schnelle Anfangsentwicklung sorgt für zuverlässige Unkrautunterdrückung und macht VERDI besonders spätsaatverträglich
- Die lange vegetative Wachstumsphase trägt maßgeblich der nachhaltigen Bekämpfung von Rübenzystennematoden bei
- Durch sicheres Abfrieren besonders gut für Mulchsaatverfahren der Folgefrucht geeignet
- Bietet durch den grünen Bestand als auch durch die abgefrorene Mulchauflage nach dem Winter Schutz vor Wind- und Wassererosion
- Der fruchtfolgeneutrale und kleinkörnige Alexandriner Klee ist sicher abfrierend
- Alexandriner Klee ist ein sehr gut geeigneter Mischungspartner in Fruchtfolgen mit Zuckerrüben
Mischungszusammensetzung:
Samen-% : | 56 % Gelbsenf VERDI 44 % Alexandriner Klee |
Kruziferenfrei : | nein |
Leguminosenfrei : | nein |
Gräserfrei : | ja |
Winterhart : | nein |
Fruchtfolgeeignung:
Zuckerrüben | ++ |
+ geeignet / ++ besonders empfohlen |
Nutzung:
- Greeningfähig
- Reduktion von Rübenzysten-Nematoden
- Mulchsaat
- Humusaufbau
- Erosionsschutz
- Gründüngung
Agronomische Merkmale:
Unkrautunterdrückung: | 8 |
|
|
Erosionsschutz: | 8 |
|
|
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: | 4 |
|
|
Humusaufbau: | 6 |
|
|
Kälte- und Frostresistenz: | 2 |
|
|
Trockentoleranz: | 8 |
|
Anbauempfehlungen:
Empfohlene Aussaatstärke | 20 kg/ha |
Saattiefe | 1 - 2 cm |
Düngung | 40 - 60 kg N/ha, im Rahmen des Greenings nur organische Düngung erlaubt |
Pflanzenschutz | Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig |
Aussaatverfahren | Drillsaat nach sorgfältiger Bodenbearbeitung sichern hohe Feldaufgänge |
AUM-Maßnahmen:
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Niedersachsen + Bremen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Stand: 14.01.2020 11:25:24 // 5.00